folk musikschule halle


AGB


§1 Was ist die Folkmusikschule (FMS)?

Die Folkmusikschule (FMS) ist ein Zusammenschluss von professionellen, freiberuflich tätigen Musikern, die in den Räumen der Musikschule in der Triftstraße 8, 06114 Halle (Saale) privaten Musikunterricht erteilen. Die Folkmusikschule (FMS) ist keine eigenständige Rechtsperson, die Bezeichnung Folkmusikschule (FMS) dient lediglich als Label für die Unterrichtsaktivitäten der jeweiligen Lehrer. Unterrichtsverträge werden grundsätzlich nicht mit der FMS sondern direkt zwischen Schülern und den jeweiligen Lehrkräften geschlossen.

§2 Form des Unterrichts

Der Unterricht erfolgt in der Regel im wöchentlichen Einzelunterricht (Unterrichtstunde 45 min.). Auch Kleingruppenunterricht (Unterrichtsstunde 60 min.) ist möglich. Ob Gruppenunterricht angeboten werden kann, hängt davon ab, ob Gruppen mit annähernd gleichem Niveau gebildet werden können. Die Entscheidung darüber liegt beim Fachlehrer. Unterrichtstage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag.

§3 Aufnahmeprüfungen

... gibt es derzeit nicht an der FMS. Grundsätzlich ist jeder willkommen, der ein Instrument erlernen möchte. Falls für ein bestimmtes Instrument gerade keine Unterrichtskapazitäten verfügbar sind, kann der Interessent auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt werden. Sind wieder Kapazitäten vorhanden, wird der Betreffende vom jeweiligen Fachlehrer in Kenntnis gesetzt.

§4 Probestunde

Alle Lehrer der FMS bieten neuen Schülern eine unverbindliche Probestunde an. Für den Fall, dass sich der Teilnehmer nach der Probestunde für weiteren Unterricht an der FMS entscheidet, gilt diese Stunde als reguläre Stunde im Rahmen eines 10-Stunden Kontingents. (Siehe §6) Entscheidet sich der Interessent gegen weiteren Unterricht an der FMS, bleibt die Stunde für den Teilnehmer kostenfrei.

§5 Beratung bei Instrumentenkauf und -miete

Da an der FMS zum Teil „exotische“ Instrumente unterrichtet werden, bieten alle Lehrer der FMS eine Beratung zu Kauf oder Miete der entsprechenden Instrumente an. Dieser Service ist für Schülerinnen und Schüler unentgeltlich. Von Instrumentenkauf oder Miete vor der ersten Unterrichtsstunde raten die Lehrer der FMS ausdrücklich ab.

§6 Vertragslaufzeit

Schüler und Schülerinnen kaufen Kontingente für jeweils 10 Unterrichtsstunden. Die Unterrichtstunden sind wöchentlich wahrzunehmen, Ausnahmen siehe §8 und §9. Der Kauf eines Kontingents berechtigt den Schüler automatisch zum Fortführen des Unterrichts nach 10 Unterrichtsstunden, soweit Kapazitäten an der Folkmusikschule verfügbar sind.

§7 Preise

Wöchentlicher Unterricht ist ab 15,00 Euro/Unterrichtseinheit (im Gruppenunterricht) möglich. Nähere Informationen gibt Ihnen gerne der Fachlehrer des gewünschten Instruments. Schüler erwerben in der Regel Kontingente von 10 Unterrichtstunden. Eine darüber hinausgehende Vertragsbindung existiert nicht. Der Betrag ist nach der Probestunde bzw. zu Beginn von jeweils 10 Stunden zu entrichten. Auf Wunsch kann der Betrag in zwei Raten aufgeteilt werden. In diesem Fall ist die erste Rate nach der Probestunde, die zweite nach jeweils 5 wahrgenommenen Stunden an die jeweilige Lehrkraft in bar zu entrichten.

§8 Ausfall von Unterricht

Bei durch die Lehrkraft bedingtem Unterrichtsausfall (z.B. durch Tourneetätigkeit, Krankheit) werden die verpassten Unterrichtseinheiten in den Wochen nach dem Ausfall nachgeholt. Alternativ können Ausfallstunden durch weitere Lehrkräfte der FMS gehalten werden, wenn das entsprechende Fach auch von anderen FMS-Lehrkräften angeboten wird. Die Entscheidung hierfür liegt beim Fachlehrer. Liegen die Gründe für den Ausfall beim Schüler, so gelten die entsprechenden Stunden grundsätzlich als gehalten. Sind die Gründe für den Ausfall vom Schüler nicht zu vertreten (z.B. Krankheit), so werden die Stunden nach Wegfall der Hinderungsgründe nachgeholt. Voraussetzung dafür ist ein Absagen der Stunde bis spätestens 24 h vor Beginn der Stunde. Zusätzlich kann die Lehrkraft einen Nachweis verlangen (z.B. Attest). Abweichende Regelungen zwischen Schülern und Lehrern sind nach Absprache möglich.

§9 Ferien und Feiertage

Unterrichtsfrei bleiben können auf Wunsch des Schülers auch gesetzliche Feiertage und die offiziellen Schulferien in Sachsen-Anhalt. Es steht Lehrern und Schülern der FMS aber frei, bei Einverständnis an diesen Tagen trotzdem Unterricht abzuhalten oder gesonderte Ferientermine zu vereinbaren.